Aufwandspauschale ist keine Entgeltforderung

B 1 KR 15/24 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 20.02.2025 – Kommentar KMH Medizinrecht

Der Anspruch auf eine Aufwandspauschale gemäß § 275 Abs. 1c SGB V stellt keine Entgeltforderung dar. Ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz entstehe daher nicht automatisch nach 30 Tagen.