Zertifizierung von Zentren für Beatmungsentwöhnung in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation durch die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation

DGNR schafft mit standardisiertem Verfahren und TÜV-Audits neue Qualitätsmaßstäbe für die Versorgung beatmeter Patienten

Seit dem 1. Oktober 2021 können sich Einrichtungen der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation (NNFR) als Zentren für Beatmungsentwöhnung durch die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) zertifizieren lassen. Ziel ist es, einheitliche Qualitätsstandards für die Entwöhnung beatmeter Patienten in der NNFR zu etablieren und strukturelle Unterschiede zwischen spezialisierten Facheinrichtungen und Frührehabilitationsabteilungen in Akutkliniken zu berücksichtigen.

Die Zertifizierung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland nach dem Vorbild der Zertifizierung von Stroke-Units. Zunächst übermittelt die Einrichtung einen standardisierten Erhebungsbogen, anschließend erfolgt eine Vor-Ort-Begehung durch einen leitenden TÜV-Auditor sowie einen Fachauditor der DGNR. Der daraus resultierende Bericht bildet die Grundlage für eine Zertifizierungsentscheidung durch den DGNR-Zertifizierungsausschuss.

Mit dem neuen Verfahren werden erstmals objektive Kriterien für die Rolle der Neurologie in der Beatmungsmedizin formuliert. Dies soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken und eine fundierte Basis für Gespräche mit Politik, Kostenträgern und Patientenvertretungen über Versorgungsinhalte und Kapazitäten schaffen.

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