Stellungnahme zur Vereinbarung zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung nach §115 d Abs. 2 SGB V

Der Spitzenverband ZNS (SpiZ), in dem sich die führenden fachärztlichen Berufsverbände der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen, neurologischen und psychosomatischen Fachgruppen zusammengeschlossen haben, sieht die vorliegende der , und DKG zur Stationsäquivalenten Behandlung (StäB) äußerst kritisch.

Die StäB nach der vorliegenden Vereinbarung unterscheidet sich kaum von einer niederschwelligen ambulanten vertragsärztlichen Behandlung, wie sie bereits flächendeckend in Deutschland angeboten wird. Die Qualitätsanforderungen unterschreiten zum Teil erheblich diejenigen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung.

Um die sicher sinnvolle voranzubringen, werden neue aus dem stationären Bereich heraus als Parallelstruktur aufgebaut, ohne die vorhandene Kompetenz des ambulanten Sektors miteinzubinden. Ohnehin knappe stationäre Angebote werden dadurch weiter verknappt. Die Chance einer echten Vernetzung der Angebote wird nicht genutzt. […]

Quelle: Spitzenverband ZNS

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