Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Außerkrafttreten der Richtlinie und der Liste der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren
Der Beschluss vom 16. Januar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 12. Dezember 2024 in Kraft
Der Grund für das Außerkrafttreten der Richtlinie liegt darin, dass die gesetzliche Grundlage, der § 136c Absatz 1 und 2 SGB V, mit Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) zum 12. Dezember 2024 aufgehoben wird. Die Anpassung erfolgt, um die bestehenden Regelungen an die neue Rechtslage anzupassen und die bisherigen Qualitätsindikatoren in Übereinstimmung mit den Vorgaben des neuen Gesetzes zu überführen.