KHAG: AWMF warnt vor Einbußen bei Qualität und Versorgung

Fachgesellschaft fordert Nachbesserungen und Beteiligung im Leistungsgruppenausschuss

Im Rahmen der Anhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) am 21. August haben mehr als 130 Verbände, Institutionen und Fachgesellschaften Stellung bezogen. Besonders deutlich fiel die Kritik der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) aus: Sie sieht zentrale Qualitätsziele gefährdet und warnt vor steigender Bürokratie und höheren Kosten.

„Die Möglichkeiten zu einer weiteren Qualitätsverbesserung in der stationären Versorgung wurden nicht genutzt, bestehende Ansätze zum Teil zurückgenommen“, erklärte Dr. Manfred Gogol, Vorsitzender der Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen.

Die AWMF legte in ihrer Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zehn zentrale Eckpunkte vor. Diese reichen von der strikten Befristung von Ausnahmen bei Qualitätskriterien über die Umsetzung neuer Leistungsgruppen bis hin zur Beibehaltung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV) als verbindlichem Qualitätsmaßstab.

Besonders hebt die Fachgesellschaft hervor:

  • Neue Leistungsgruppen wie Infektiologie, spezielle Kinder- und Jugendmedizin, Notfallmedizin sowie weitere spezialisierte Fachbereiche müssen verbindlich umgesetzt werden.
  • Ein Leistungsgruppenschlüsselsystem sei notwendig, um eine eindeutige Fallzuordnung durch das InEK zu ermöglichen.
  • Die Prüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes (LOPS-RL) müsse überarbeitet werden, um Bürokratie abzubauen.
  • Die wissenschaftliche Evaluation der Reform müsse zeitnah erfolgen – mit aktiver Einbindung der AWMF.

Prof. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF, warnte eindringlich: „Werden diese Punkte nicht berücksichtigt, drohen Einbußen in der Versorgungsqualität, mehr Bürokratie und steigende Kosten für das Gesundheitssystem.“

Auch Dr. Monika Nothacker, stellvertretende Vorsitzende der Ad-hoc-Kommission, forderte eine stärkere Beteiligung: „Die AWMF muss im Leistungsgruppenausschuss zu den Änderungsanträgen für Qualitätskriterien der Leistungsgruppen angehört werden. Die Änderungsanträge sind die Ergebnisse eines Konsensprozesses der Fachgesellschaften mit über 300.000 Mitgliedern.“

Die AWMF betont, dass sie ihre zentralen Anliegen bereits in zwei früheren Stellungnahmen an das BMG übermittelt hatte.