Sozialversicherungspflicht: Wie sich Kliniken vor Scheinselbstständigkeit schützen
krankenhäuser oder Pflegedienste brauchen dringend Fachkräfte. Daher gehen sie oftmals Verträge mit Selbstständigen ein, die einer sozialversicherungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten. Von der Zusammenarbeit mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaften etwa sollten sie die Finger lassen. […]
In zwei Verfahren hatte das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass eine Pflegefachkraft auch dann in einem krankenhaus abhängig beschäftigt ist, wenn sie ihre Pflegedienstleistung auf Honorarbasis über eine Kapitalgesellschaft abwickelt.