Sozialversicherungspflicht: Wie sich Kliniken vor Scheinselbstständigkeit schützen

oder Pflegedienste brauchen dringend Fachkräfte. Daher gehen sie oftmals Verträge mit Selbstständigen ein, die einer sozialversicherungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten. Von der Zusammenarbeit mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaften etwa sollten sie die Finger lassen. […]

In zwei Verfahren hatte das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass eine Pflegefachkraft auch dann in einem abhängig beschäftigt ist, wenn sie ihre Pflegedienstleistung auf Honorarbasis über eine Kapitalgesellschaft abwickelt.

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