Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung des Klägers als Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz

B 1 KR 22/22 R | , Entscheidung am 19.10.2023 – Urteilsbegründung

Die Amtsenthebung des Klägers vom Posten des Geschäftsführers des (ehemaligen) Medizinischen Dienstes der () durch den ist rechtmäßig erfolgt. Der Kläger habe in grober Weise vorsätzlich gegen seine Amtspflichten als verstoßen.

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