Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung des Klägers als Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz
B 1 KR 22/22 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 19.10.2023 – Urteilsbegründung
Die Amtsenthebung des Klägers vom Posten des Geschäftsführers des (ehemaligen) Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) durch den Verwaltungsrat ist rechtmäßig erfolgt. Der Kläger habe in grober Weise vorsätzlich gegen seine Amtspflichten als Geschäftsführer verstoßen.




