Versorgungslücke bei Patienten mit Rhythmusstörungen und Synkope

Stellungnahme der Deutschen für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V.

In Deutschland besteht bezüglich der Versorgung von ILRs eine von ärztlicher und Patientenseite nicht akzeptable Situation. Bei Hochrisikopatienten im ären Bereich kann die Abrechnung über eine entsprechende DRG-Ziffer erfolgen. Jedoch wird die für eine ILR-Implantation in vielen Fällen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen abgelehnt. […]

: DGK (PDF, 107KB)

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