Meldepflichtige Infektionskrankheiten: Ab sofort elektronische Meldung über DEMIS verpflichtend

Arztpraxen müssen Meldepflicht über DEMIS erfüllen

Seit dem 7. März 2025 sind alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten wie Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten und Kinderlähmung ausschließlich über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) zu übermitteln. Dies gilt für Verdachtsfälle, bestätigte Erkrankungen und Todesfälle gemäß §§ 6, 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG)…