Landkreis Bautzen: Klinikgutachten empfiehlt keine Schließungen
Landrat weist Interpretationen zu Kamenz und Radeberg zurück – Regionalkonferenz zur künftigen Krankenhausversorgung Ende November geplant
Der Landkreis Bautzen hat nach erneuter Beratung der MEDIQON-Analyse zur stationären Gesundheitsversorgung klargestellt, dass aus dem Gutachten keine Empfehlung zur Schließung der Krankenhäuser in Kamenz oder Radeberg abgeleitet werden kann. Landrat Udo Witschas wies in der Sitzung des Kreisausschusses am 13. Oktober 2026 entsprechende Interpretationen ausdrücklich zurück. Die Untersuchung soll vielmehr als Datengrundlage für die weitere Krankenhausplanung dienen.
Wie der Landkreis mitteilte, erläuterte Geschäftsführer Dr. med. Dirk Elmhorst von MEDIQON den Ausschussmitgliedern die Methodik und Ergebnisse seiner Analyse. Gegenstand des Auftrags waren die bestehende stationäre Versorgung, mögliche Versorgungslücken und die erwarteten Auswirkungen veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen. Eine strategische Bewertung einzelner Klinikstandorte oder konkrete Handlungsempfehlungen gehörten ausdrücklich nicht dazu.
Die Analyse basiert auf veröffentlichten Leistungsdaten der Krankenhäuser aus dem Jahr 2024 sowie auf Vergleichsdaten anderer Regionen. Nach Einschätzung Elmhorsts werden demografische Veränderungen und die zunehmende Ambulantisierung künftig zu einem Rückgang stationärer Behandlungsfälle führen. Damit dürften auch die finanziellen Mittel für die stationäre Versorgung unter Druck geraten.
Die medizinische Versorgung des Landkreises wird derzeit wesentlich durch die Schwerpunktversorger in Bautzen und Hoyerswerda geprägt. Auch das sorbische Siedlungskerngebiet werde überwiegend durch diese beiden Standorte versorgt. Auf Grundlage der untersuchten Daten seien aktuell keine grundsätzlichen Versorgungslücken erkennbar.
Die zunächst verbreitete Interpretation, das St. Johannes Krankenhaus Kamenz sei aufgrund seines geringen Anteils an den stationären Behandlungen entbehrlich, wurde in der Ausschusssitzung jedoch deutlich relativiert.
Der Kamenzer Oberbürgermeister Michael Preuß verwies auf die Verunsicherung, die entsprechende Aussagen vor Ort ausgelöst hatten. Er begrüßte die Klarstellung des Landrates und betonte, dass die medizinische Versorgung im westlichen Landkreis langfristig gewährleistet bleiben müsse.
Auch Elmhorst räumte ein, dass die verwendeten Daten keine abschließende Bewertung sämtlicher Versorgungsfragen erlaubten. Gerade bei kleinen Fallzahlen könnten die neuen Qualitäts- und Strukturvorgaben künftig zusätzlichen Handlungsdruck auslösen. Dies gelte insbesondere für bestimmte komplexe und onkologische Eingriffe.
Geburtshilfe Kamenz bleibt ein zentraler Streitpunkt
Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die angekündigte Schließung der Geburtshilfe am St. Johannes Krankenhaus Kamenz zum 31. Dezember 2026. Nach Darstellung des Gutachters lässt sich aus den untersuchten Fallzahlen keine rechnerische Unterversorgung infolge der Schließung ableiten.
Die Entscheidung hatte bereits im Frühjahr zu erheblichen politischen Auseinandersetzungen geführt. Der Kreistag hatte daraufhin einen zeitlich begrenzten Betriebskostenzuschuss von bis zu 500.000 Euro unter mehreren Voraussetzungen beschlossen, um die Geburtshilfe vorübergehend zu erhalten. (1)
Für die weitere Versorgung sollen nun gemeinsam mit dem Sächsischen Hebammenverband und den Oberlausitz-Kliniken zusätzliche Angebote geprüft werden. Bereits seit Mai bestehen ergänzende Hebammensprechstunden in Kamenz sowie Informationsangebote zur Geburtshilfe am Krankenhaus Bautzen. Die ambulante gynäkologische Versorgung am Kamenzer MVZ soll weiterhin bestehen bleiben. (2)
Weitere Strukturveränderungen könnten Versorgung beeinflussen
In der Ausschussberatung wurde auch diskutiert, welche Auswirkungen die Konzentration der Schwerpunktversorgung auf nur noch einen Standort hätte. Elmhorst verwies dabei auf die Bedeutung der Erreichbarkeit und auf Fahrzeiten von 30 beziehungsweise 40 Minuten, die bei bestimmten planerischen Bewertungen eine Rolle spielen.
Insbesondere im Raum Kamenz–Königsbrück könnten sich bei weiteren Veränderungen der Krankenhausstruktur neue Herausforderungen ergeben. Zugleich wurde deutlich, dass kleinere Klinikstandorte perspektivisch stärker auf eine Verzahnung stationärer und ambulanter Versorgungsangebote angewiesen sein könnten.
Nach Einschätzung von Mediqon werden ambulant-sensitive Erkrankungen weiterhin teilweise stationär behandelt, obwohl eine ambulante Versorgung medizinisch möglich wäre. Dafür müssten jedoch ausreichend leistungsfähige ambulante Strukturen vorhanden sein. Die getrennten Zuständigkeiten für beide Versorgungsbereiche erschwerten derzeit eine gemeinsame Planung.
Landrat Witschas verwies abschließend darauf, dass die Krankenhausplanung in der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen liegt. Der Landkreis könne die regionale Versorgung analysieren und politische Interessen vertreten, aber weder eigenständig Leistungsgruppen zuweisen noch die Finanzierung einzelner medizinischer Angebote bestimmen.
Die Ergebnisse sollen auf einer Regionalkonferenz Ende November 2026 weiter beraten werden. Dort sollen die Perspektiven der stationären Versorgung im Landkreis und mögliche Konsequenzen der Krankenhausreform vertieft diskutiert werden. Konkrete Entscheidungen über die künftige Struktur einzelner Krankenhausstandorte sind bislang nicht getroffen worden.




