Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie (DGRh) und des Verbandes Rheumatologischer Akutkliniken (VRA) zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG)

Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V. (DGRh) und der Verband rheumatologischer Akutkliniken e.V. (VRA) möchten die Gelegenheit nutzen, auf ihrer Meinung nach bedeutende Fehlkonstruktionen und Probleme der Regelungen im Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), insbesondere im Hinblick auf die akutstationäre Rheumatologie, hinzuweisen. Die im Gesetzentwurf genannten zentralen Ziele: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Entbürokratisierung werden von der DGRh und dem VRA vorbehaltlos unterstützt. Auch das nicht mehr genannte zentrale Ziel der „Entökonomisierung“, sofern hiermit die Reduktion ökonomischer Zwänge auf medizinische Entscheidungen verstanden wird, wäre ein lohnendes Ziel für eine Reform der Krankenhausfinanzierung.

Die im Referentenentwurf genannten Maßnahmen und ihre technische Umsetzung lassen jedoch nicht erkennen, wie die genannten Ziele erreicht werden sollen. Insbesondere für die akutstationäre Rheumatologie wäre bei einer Umsetzung der Maßnahmen keine Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität zu erwarten. Durch den selbst bei Unterversorgung bedarfsunabhängig geplanten Abbau der Versorgungsstrukturen würde die akutstationäre rheumatologische Versorgung weder gesamt noch flächendeckend gewährleistet werden können. Die durch die geplante Finanzierungmethodik neu gesetzten ökonomischen Anreize würden mit einem sachgerechten medizinischen Vorgehen kollidieren. Eine Entbürokratisierung für klinisch tätiges Personal ist durch die Reform nicht zu erwarten – eher im Gegenteil […]

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