Papier zur Steigerung der Qualität in der ambulanten Intensivbehandlungspflege verabschiedet

Intensivbehandlungspflegebedürftige Menschen, die unter anderem auch künstlich beatmet werden müssen, haben einen sehr komplexen medizinischen und behandlungspflegerischen Hilfebedarf.

Im Vordergrund stehen ärztlich verordnete Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, wie zum Beispiel die Gabe von Medikamenten oder Insulininjektionen oder auch sehr komplexe Maßnahmen wie die spezielle Krankenbeobachtung rund um die Uhr bei Personen, bei denen z.B. aufgrund einer eine ständige Interventionsbereitschaft durch eine Pflegekraft gewährleistet werden muss, die sogenannte „außerklinische Intensivpflege“.

Die rheinland-pfälzische Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Dr. Markus Mai, haben gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz, der PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Bundesverband privater Anbieter (bpa), dem Sozialverband VdK, der LAG Selbsthilfe Behinderter, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und dem Medizinischen Dienst der Rheinland-Pfalz ein „Papier zur Steigerung der Qualität in der ambulanten Intensivbehandlungspflege“ verabschiedet. […]

Pressemitteilung: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

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