Liquidität der Krankenhäuser muss jederzeit gesichert sein
Der Landkreistag NRW fordert weitere Nachbesserungen im Entwurf eines Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes. Die Liquidität der Krankenhäuser müsse engmaschig überprüft und Finanzhilfen flexibler gestaltet werden.
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen aktualisierten Entwurf eines Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes vorgelegt, um die durch die corona-Pandemie bedingten außerordentlichen Belastungen der Krankenhäuser und anderer Gesundheitseinrichtungen auszugleichen.
Der Landkreistag NRW begrüßt die kurzfristig vorgenommenen Anpassungen im gesetzentwurf, fordert aber angesichts der unvorhersehbaren Entwicklung durch die Corona-Pandemie für unser Gesundheitssystem eine engmaschigere Evaluation, um kurzfristig nachsteuern zu können: „Der überarbeitete Entwurf des Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes geht in die richtige Richtung. Nothilfe und Lebensrettung darf zu keinem Zeitpunkt an der Liquidität unserer Krankenhäuser scheitern“, betont der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein. […]
Pressemitteilung: Landkreistag Nordrhein-Westfalen