Liquidität der Krankenhäuser muss jederzeit gesichert sein

Der Landkreistag NRW fordert weitere Nachbesserungen im Entwurf eines Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes. Die Liquidität der Krankenhäuser müsse engmaschig überprüft und Finanzhilfen flexibler gestaltet werden.

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen aktualisierten Entwurf eines Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes vorgelegt, um die durch die -Pandemie bedingten außerordentlichen Belastungen der Krankenhäuser und anderer Gesundheitseinrichtungen auszugleichen.

Der Landkreistag NRW begrüßt die kurzfristig vorgenommenen Anpassungen im , fordert aber angesichts der unvorhersehbaren Entwicklung durch die Corona-Pandemie für unser Gesundheitssystem eine engmaschigere Evaluation, um kurzfristig nachsteuern zu können: „Der überarbeitete Entwurf des Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes geht in die richtige Richtung. Nothilfe und Lebensrettung darf zu keinem Zeitpunkt an der Liquidität unserer Krankenhäuser scheitern“, betont der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein. […]

Pressemitteilung: Landkreistag Nordrhein-Westfalen

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