Sachsen-Anhalt treibt Klinikreform vor Landtagswahl voran

Koalition plant Neuausrichtung mit Leistungsgruppen – Gesetzliche Fixierung noch vor der Landtagswahl

Sachsen-Anhalt forciert die Umsetzung der Krankenhausreform auf Landesebene. Wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) ankündigte, soll die gesetzliche Grundlage für die Neuordnung der Kliniklandschaft noch vor der Landtagswahl im September 2026 verabschiedet werden. Laut dpa-Meldung auf N-TV plant die schwarz-rot-gelbe Koalition hierzu eine umfassende Änderung des Landeskrankenhausgesetzes.

Kern der Reform ist die Einführung sogenannter Leistungsgruppen, die künftig verbindlich festlegen, welche medizinischen Leistungen ein Krankenhaus erbringen und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen darf. Diese Leistungsgruppen definieren unter anderem Anforderungen an Personal, technische Ausstattung und Fallzahlen. Hintergrund ist das Ziel, die Behandlungsqualität durch Spezialisierung zu erhöhen und gleichzeitig wirtschaftliche Strukturen im Krankenhauswesen zu stärken.

Die Reform steht im Zusammenhang mit bundesweiten gesundheitspolitischen Anpassungen, die eine stärkere Konzentration komplexer Eingriffe in spezialisierten Zentren vorsehen. Nach dem Prinzip „Übung macht Qualität“ sollen medizinische Leistungen künftig dort gebündelt werden, wo ausreichend Erfahrung und Struktur vorhanden sind.

In Sachsen-Anhalt existieren derzeit 44 Krankenhäuser an 53 Standorten. Bereits im Vorfeld haben die Kliniken Anträge eingereicht, welche Leistungsgruppen sie künftig übernehmen möchten. Diese Anträge werden derzeit vom Medizinischen Dienst geprüft. Dabei wird bewertet, ob die Einrichtungen die notwendigen personellen, strukturellen und qualitativen Voraussetzungen erfüllen.

Die Ergebnisse dieser Prüfungen sollen nach Angaben des Ministeriums im Sommer 2026 vorliegen und als Grundlage für die künftige Krankenhausplanung dienen. Auf dieser Basis soll anschließend entschieden werden, welche Klinik künftig welche Leistungen anbieten darf.

Der politische Zeitplan gilt jedoch als ambitioniert. Die letzte reguläre Landtagssitzung vor der Wahl ist für Juni 2026 angesetzt. Nur wenn das Gesetz bis dahin verabschiedet wird, kann das Gesundheitsministerium im Herbst die entsprechenden Festlegungen treffen. Andernfalls droht eine Verzögerung der Reform um mehrere Monate, da nach der Wahl zunächst eine neue Regierungsbildung erforderlich wäre.

Gesundheitsministerin Grimm-Benne betonte zugleich die Notwendigkeit, auch in strukturschwachen Regionen eine verlässliche Versorgung sicherzustellen. Krankenhäuser müssten wirtschaftlich arbeiten, zugleich aber eine wohnortnahe Grundversorgung gewährleisten. Kooperationen zwischen Kliniken sowie eine stärkere Ambulantisierung seien daher zentrale Elemente der Reformstrategie.

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