Zustimmung des Bundesrats zum Krankenhausreformanpassungsgesetz KHAG) leitet massives Kliniksterben ein
Stellungnahme der Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern warnt nach Bundesratsbeschluss vor Versorgungsrisiken und Einschränkungen der Krankenhausplanung
Nach der Zustimmung des Bundesrates zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) am 27. März 2026 wächst die Kritik. Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern warnt in einer aktuellen Pressemitteilung vor weitreichenden Folgen für die Krankenhauslandschaft, insbesondere in strukturschwachen Regionen.
Die Initiative prognostiziert auf Basis eigener Analysen einen deutlichen Rückgang der Krankenhausstandorte. Demnach könnten bundesweit mehrere hundert Kliniken von Schließungen betroffen sein. Als Hauptursachen werden eine aus Sicht der Initiative unzureichende Vergütung sowie steigende strukturelle Anforderungen im Zuge der Einführung von Leistungsgruppen genannt. Diese Kombination könne insbesondere kleinere und bedarfsnotwendige Häuser wirtschaftlich unter Druck setzen.
Für die Versorgung im ländlichen Raum sieht die Aktionsgruppe erhebliche Risiken. Sollte es zu Standortschließungen kommen, könnten sich die Wege zur nächsten Klinik deutlich verlängern. Insbesondere die Sicherstellung einer wohnortnahen Notfallversorgung innerhalb kurzer Fahrzeiten wird als gefährdet beschrieben. Für Krankenhäuser in betroffenen Regionen bedeutet dies eine erhöhte Unsicherheit hinsichtlich ihrer zukünftigen Rolle im Versorgungssystem.
Klaus Emmerich äußert in der Stellungnahme grundlegende Zweifel an der Zielsetzung der Reform. Während die Bündelung von Leistungen auf spezialisierte Standorte offiziell der Qualitätssteigerung dienen soll, wird argumentiert, dass neue sektorenübergreifende Versorgungsformen nicht in allen Bereichen gleichwertige Strukturen bieten könnten. Insbesondere bei zeitkritischen Notfällen könnten Einschränkungen entstehen, wenn umfassende Notfallkapazitäten nicht flächendeckend verfügbar sind.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die künftige Krankenhausplanung. Die im KHAG vorgesehenen Regelungen zur Zuweisung von Leistungsgruppen sehen vor, dass Entscheidungen perspektivisch im Einvernehmen mit den Krankenkassen getroffen werden müssen. Aus Sicht der Initiative könnte dies den Handlungsspielraum der Länder einschränken und die Planung stärker von wirtschaftlichen Erwägungen der Kostenträger abhängig machen. Für Klinikträger ergibt sich daraus eine neue Komplexität in strategischen Entscheidungen und Abstimmungsprozessen.
Auch der Transformationsfonds wird kritisch bewertet. Dieser soll den strukturellen Umbau der Krankenhauslandschaft unterstützen, wird jedoch nach Einschätzung der Initiative vor allem Konzentrationsprozesse fördern. Da Investitionen in bestehende Kliniken weiterhin überwiegend von den Ländern finanziert werden müssen, könnten sich Verschiebungen in der Investitionspriorität ergeben. Dies könne den Druck auf bestehende Standorte zusätzlich erhöhen.
Im politischen Kontext richtet sich die Kritik auch an Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene. Die Zustimmung zum KHAG wird als richtungsweisend für die zukünftige Struktur der Krankenhausversorgung bewertet. Gleichzeitig zeigt die Stellungnahme, dass die Reform weiterhin kontrovers diskutiert wird.
Für das Krankenhausmanagement unterstreicht die Entwicklung die Notwendigkeit, sich frühzeitig auf veränderte Rahmenbedingungen einzustellen. Neben wirtschaftlichen Faktoren gewinnen strategische Kooperationen, Spezialisierung und regionale Versorgungsnetzwerke weiter an Bedeutung, um die eigene Position im künftigen System zu sichern.




