Weiterentwicklung der Krankenhausreform passiert Bundesrat – Sachsen fordert mit Protokollerklärung zielgerichtete Überarbeitung kritischer Punkte

Fehlende Ausnahmeregelungen und starre Qualitätskriterien gefährden die flächendeckende Versorgung in Flächenländern.

Der Bundesrat hat am 27. März 2026 das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) gebilligt. Trotz der Zustimmung fordert der Freistaat Sachsen eine gezielte Überarbeitung zentraler Regelungen. Wie Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärte, sei das Gesetz zwar ein notwendiger Schritt für mehr Planungs- und Rechtssicherheit, weise jedoch weiterhin erhebliche inhaltliche Defizite auf.

Nach Angaben aus Sachsen wurde gemeinsam mit weiteren Bundesländern eine Protokollerklärung eingebracht, um auf kritische Punkte im Gesetz aufmerksam zu machen und Nachbesserungen einzufordern. Hintergrund ist die Einschätzung, dass die bestehenden Regelungen regionale, strukturelle und versorgungstechnische Unterschiede nicht ausreichend berücksichtigen. Dies könne langfristig die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung gefährden.

Köpping betonte, dass sich der Reformprozess bereits über mehr als zwei Jahre erstreckt habe und Krankenhäuser dringend Planungssicherheit benötigten. Diese werde durch das KHAG zwar teilweise geschaffen, jedoch nicht in ausreichendem Maße. Insbesondere für Flächenländer mit geringer Bevölkerungsdichte ergeben sich aus Sicht des Ministeriums weiterhin strukturelle Herausforderungen.

Kritisch bewertet Sachsen vor allem neue Vorgaben im Zusammenhang mit der Zuweisung von Leistungsgruppen. Das im Gesetz verankerte Qualitätskriterium zur Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen führe zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Gleichzeitig bestehe die Gefahr, dass Versorgungsangebote eingeschränkt werden müssen, wenn die Vorgaben nicht erfüllt werden können. Für Krankenhäuser bedeutet dies zusätzliche administrative Belastungen sowie potenzielle Risiken für die Leistungsplanung und Angebotsstruktur.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten der Länder in der Krankenhausplanung. Nach Darstellung der Ministerin fehlt es an der Option, unbefristete Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen zuzulassen, selbst wenn diese zur Sicherstellung der Versorgung erforderlich wären. Dies könnte insbesondere in strukturschwachen Regionen zu Einschränkungen führen.

Auch im Bereich der onkochirurgischen Leistungen sieht Sachsen Risiken. Die entsprechenden Regelungen könnten nach Einschätzung des Ministeriums dazu führen, dass gerade in dünn besiedelten Regionen Versorgungslücken entstehen. Für das Krankenhausmanagement ergibt sich daraus die Notwendigkeit, mögliche Auswirkungen auf Leistungsportfolios und Kooperationen frühzeitig zu analysieren.

Insgesamt verdeutlicht die Protokollerklärung, dass trotz formaler Zustimmung im Bundesrat weiterhin erheblicher Anpassungsbedarf gesehen wird. Für Krankenhäuser bleibt damit eine Phase regulatorischer Unsicherheit bestehen, in der sowohl strategische Planung als auch operative Umsetzung eng an mögliche gesetzliche Nachjustierungen angepasst werden müssen.

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