Verpflichtende Trennungsrechnung bei Universitätskliniken
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Universitätskliniken nehmen im deutschen Gesundheitswesen eine besondere Stellung ein. Einerseits unterstützen sie Universitäten in Lehre & Forschung und fördern somit die medizinische Weiterentwicklung, anderseits leisten sie als Maximal- beziehungsweise Spitzenversorger einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Im Hinblick auf die Finanzierung von Forschung & Lehre und Krankenversorgung bestehen grundlegende Unterschiede, die im externen Rechnungswesen gesondert darzustellen sind. Dies erfolgt durch die sogenannte Trennungsrechnung. Diese auch als Spartenrechnung bekannte Aufstellung ist Grundlage dafür, dass keine Quersubventionierungen zwischen Krankenversorgung und Forschung & Lehre entstehen.
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