Verpflichtende Trennungsrechnung bei Universitätskliniken

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Universitätskliniken nehmen im deutschen Gesundheitswesen eine besondere Stellung ein. Einerseits unterstützen sie Universitäten in Lehre & und fördern somit die medizinische Weiterentwicklung, anderseits leisten sie als Maximal- beziehungsweise Spitzenversorger einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Im Hinblick auf die von Forschung & Lehre und Krankenversorgung bestehen grundlegende Unterschiede, die im externen gesondert darzustellen sind. Dies erfolgt durch die sogenannte Trennungsrechnung. Diese auch als Spartenrechnung bekannte Aufstellung ist Grundlage dafür, dass keine Quersubventionierungen zwischen Krankenversorgung und Forschung & Lehre entstehen.

KPMG (PDF, 1.95MB)

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