Verkürzter Prüfzeitraum sorgt für mehr Planungssicherheit bei der Krankenhausreform in Bayern
BKG begrüßt Fristverlängerung für Leistungsgruppenanträge – Start der Reform bleibt am 1. Januar 2027
Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) hat die Entscheidung des Bayerischen Gesundheitsministeriums begrüßt, die Frist zur Beantragung der künftigen Leistungsgruppen im Zuge der Krankenhausreform zu verschieben. Wie der BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen mitteilte, bringe diese Anpassung „mehr Klarheit und weniger Bürokratie“ für die bayerischen Kliniken und stärke die Umsetzungsfähigkeit der Reform.
Ursprünglich war vorgesehen, dass alle Krankenhäuser in Bayern bereits bis Ende August 2025 mitteilen müssen, welche Leistungsgruppen sie ab 2027 vorhalten möchten. Diese enge Frist hatte vor dem Hintergrund der noch ausstehenden gesetzlichen Anpassungen durch das sogenannte „Krankenhausreform-Anpassungsgesetz“ zu großer Verunsicherung in der Branche geführt. Nun wurde der Stichtag zur Antragstellung auf den 30. November 2025 verschoben.
Laut Mitteilung der BKG, die sich auf Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege stützt, bleibt der offizielle Start der Reform am 1. Januar 2027 bestehen. Die Verschiebung der Antragsfrist bedeutet allerdings, dass die Krankenhausplanungsbehörde und der Medizinische Dienst künftig drei Monate weniger Zeit für die Prüfung und Zuteilung der Leistungsgruppen haben. Dennoch überwiegen laut Engehausen die Vorteile: „Dieser Schwung bleibt bestehen.“
Ein zentrales Thema für Bayern sei zudem die Einführung von Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV). Gerade im ländlichen Raum könnten sie eine wichtige Rolle für die medizinische Versorgung spielen. Die verbindliche Definition des Leistungsspektrums für SÜVs soll jedoch erst bis Ende 2025 erfolgen – weshalb die verlängerte Antragsfrist für entsprechende Krankenhäuser ebenfalls von großer Bedeutung ist.







