Rheinland-Pfalz: Landesregierung stärkt kleine Krankenhäuser

Der Ministerrat hat den Entwurf der Landesverordnung zum Sicherstellungszuschlag nach dem (KHEntgG) zur Sicherstellung der flächendeckendenden Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz im Grundsatz gebilligt. „Damit stärken wir besonders die kleinen Krankenhäuser und sorgen für gleichwertige Lebensverhältnisse zum Wohle der Patientinnen und Patienten“, begrüßte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler die Entscheidung des Kabinetts. […]

Die zusätzlichen Sicherstellungszuschläge aufgrund der Landesverordnung werden nach einem Grundbescheid des Gesundheitsministeriums zwischen den Krankenhäusern und den Kostenträgern der Höhe nach vereinbart. Von der Verordnung, die zum 1. Januar in Kraft treten soll, könnten folgende Krankenhäuser bei Bedarf profitieren: Nastätten, Kirn, Simmern, Wittlich sowie Altenkirchen/Hachenburg, Hermeskeil, Saarburg und Westpfalz-Klinikum, Standort Kusel.

: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

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