Rahmenvorgaben für Heilmittel 2019 veröffentlicht

AOK-Gesundheitspartner

Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben die überregionalen Rahmenvorgaben für Heilmittel für das Jahr 2019 vereinbart. Die Rahmenvorgaben bilden die Basis für die regionalen Verhandlungen zu den Ausgabenvolumina, die die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Krankenkassen vor Ort führen.

Download: AOK-Gesundheitspartner Stand: 30.09.2018 (PDF, 351KB)

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