Rahmenvorgaben für Heilmittel 2019 veröffentlicht

AOK-Gesundheitspartner

Der (-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung () haben die überregionalen Rahmenvorgaben für für das Jahr vereinbart. Die Rahmenvorgaben bilden die Basis für die regionalen Verhandlungen zu den Ausgabenvolumina, die die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den vor Ort führen.

: AOK-Gesundheitspartner Stand: 30.09.2018 (PDF, 351KB)

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