Krankenhausreform ist keine Existenzgarantie

Erste Einschätzung der zur Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe

„Den Aussagen des Bundesgesundheitsministers, dass die geplante Krankenhausreform eine Existenzgarantie für Kliniken in Deutschland sei, widersprechen wir entschieden“ so der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), Roland Engehausen, nach der Pressekonferenz der Bund-Länder-Arbeitsgruppe in .

„Es stellt sich vielmehr heraus, wie komplex und unsicher die Reformvorschläge in deren Auswirkungen sind. Daher ist es folgerichtig, dass nun nochmal intensiv am Arbeitsentwurf des Bundes zur Krankenhausreform mit stärkerer Einbindung der Länder gearbeitet wird.“

Zu begrüßen ist aus Sicht der BKG, dass in der heutigen Pressekonferenz im Bundesgesundheitsministerium immerhin zugesagt wurde, dass endlich auch die Verbände eingebunden werden sollen, sobald das parlamentarische Verfahren beginnt. Diese Einbindung hätte nach Überzeugung der BKG jedoch früher erfolgen müssen, um den Reformvorschlag weniger komplex und dafür zielgenauer und praxistauglicher gestalten zu können. Außerdem fehlen nach Auffassung der BKG mutige und insbesondere schnellere Schritte, um die ambulanten Behandlungspotentiale der zu fördern […]

Die BKG stellt zudem fest: „Die grundsätzlichen Ziele der Krankenhausreform sind richtig. Aber die Auswirkungen der Reform auf Grundlage der bisherigen Arbeitsentwürfe sind in weiten Teilen extrem unklar. Ohne Nachbesserungen und einer Folgenabschätzung droht ein Blindflug ohne Not.“

Für die BKG stehen folgende fünf Punkte nun im Fokus der nächsten Wochen:

  • Erarbeitung einer Folgenabschätzung des vorliegenden Gesetzesentwurfes und Überprüfung, ob die zugesagten Ziele überhaupt erzielbar wären.
  • Verlässlichere Gestaltungsmöglichkeiten der Länder bei der Leistungsgruppenzuordnung zur mit zeitlich bedarfsgerechten Ausnahmeregelungen.
  • Mehr Kooperationen in der Versorgung und zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen ermöglichen.
  • Trennung der geplanten Vorhaltebudgets von der engen Abhängigkeit zur fallbezogenen -Vergütung, sondern Schaffung einer echten von Vorhaltekosten.
  • Kritische Überprüfung der vielen neuen Vorschriften zur Vermeidung neuer überbordender Bürokratie.

Gleichzeitig aber fordern Bayerns Klinikvertreter eine kurzfristige Verbesserung der finanziellen Grundlage für die Krankenhäuser durch ein Vorschaltgesetz, um weitere Insolvenzen und massive Defizite zu vermeiden […]

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