Krankenhaustransparenzgesetz geht in den Vermittlungsausschuss
Der vermittlungsausschuss soll sich mit dem Gesetz zur Transparenz von Klinikleistungen befassen, das der bundestag beschlossen hat. Das hat der bundesrat am 24. November 2023 entschieden.
Der Bundesrat unterstütze das Ziel, die qualität der stationären Versorgung transparenter zu machen.
Er bemängelt jedoch, dass das Gesetz nicht geeignet sei, den Patientinnen und patienten eine verständliche Orientierung über die Krankenhausqualität zu bieten. Er kritisiere auch die Einteilung der Leistungsgruppen, den hohen bürokratischen Aufwand durch die Meldepflichten für die Kliniken sowie den unzureichenden Rechtsschutz für die Krankenhäuser.
Außerdem reichen die vom Bund angekündigten Maßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser nicht aus. Der Bundesrat fordert eine umfassende finanzielle Überbrückungshilfe vom Bund, bis die Vergütungsreform wirksam wird.