Krankenhaustransparenzgesetz geht in den Vermittlungsausschuss

Der soll sich mit dem Gesetz zur Transparenz von Klinikleistungen befassen, das der beschlossen hat. Das hat der am 24. November 2023 entschieden.

Der Bundesrat unterstütze das Ziel, die der ären Versorgung transparenter zu machen.

Er ängelt jedoch, dass das Gesetz nicht geeignet sei, den Patientinnen und eine verständliche Orientierung über die Krankenhausqualität zu bieten. Er kritisiere auch die Einteilung der Leistungsgruppen, den hohen bürokratischen Aufwand durch die Meldepflichten für die Kliniken sowie den unzureichenden Rechtsschutz für die Krankenhäuser.

Außerdem reichen die vom Bund angekündigten Maßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser nicht aus. Der Bundesrat fordert eine umfassende finanzielle Überbrückungshilfe vom Bund, bis die Vergütungsreform wirksam wird.

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