Stellungnahme der HKG zum Referentenentwurf des BMG eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG)

Stellungnahme der zum des BMG eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG)

Die begrüßen, dass mit dem Gesetzentwurf Maßnahmen unternommen werden, die finanzielle Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern. Neben den zusätzlichen Mitteln über Bundeszuschüsse und erhöhte Zusatzbeiträge sieht der Gesetzentwurf jedoch Einsparungen bei den Ausgaben vor. Für den Krankenhausbereich sind Anpassungen beim Pflegebudget vorgesehen. Künftig sollen nur noch die qualifizierter und bestimmter Berufsgruppen als Pflegehilfskräfte im Pflegebudget berücksichtigt werden können.

Dieses Vorhaben konterkariert das Ansinnen des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG), die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und eine stärkere Fokussierung auf pflegerische Tätigkeiten zu verbessern. Wenn, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, definierte pflegerische Tätigkeiten qualifizierter Beschäftigter anderer ab 2024 keine Berücksichtigungen im Pflegebudget mehr finden sollen, werden diese Tätigkeiten wieder auf die Pflegekräfte verlagert. Damit wird die aufgrund des Fachkräftemangels ohnehin schon hohe Arbeitsbelastung der Pflegekräfte weiter ansteigen und die Attraktivität des Pflegeberufes weiter eingeschränkt. Dies kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. […]

Der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung schadet der Pflege im Krankenhaus massiv und wird dafür sorgen, dass sich der Pflegemangel und die Versorgungsengpässe verschärfen werden. Aus diesen Gründen lehnen die Krankenhäuser die geplanten Anpassungen beim Pflegebudget vehement ab. […]

Das könnte Dich auch interessieren …