Kliniksterben: VLK warnt vor milliardenschweren Belastungen für Krankenhäuser durch GKV-Spargesetz

Krankenhausärzte sehen wirtschaftliche Stabilität der Kliniken durch geplante Einsparungen gefährdet

Der Verband der Leitenden Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) warnt vor erheblichen Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) für die stationäre Versorgung. Nach Einschätzung des Verbandes könnten die vorgesehenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser weiter verschärfen und zusätzliche Klinikschließungen begünstigen.

Der VLK kritisiert insbesondere, dass die Krankenhäuser während der laufenden Umsetzung der Krankenhausreform mit zusätzlichen finanziellen Belastungen konfrontiert würden. Nach aktuellen Berechnungen des Verbandes drohe den Kliniken im Jahr 2027 eine reale Erlösminderung von rund acht Prozent. Dies entspreche einem Finanzierungsverlust von etwa 8,6 Milliarden Euro.

Aus Sicht des Verbandes treffen die geplanten Einsparungen einen Sektor, der bereits seit Jahren unter wirtschaftlichem Druck steht. Zahlreiche Krankenhäuser verzeichnen nach Angaben verschiedener Krankenhausverbände anhaltende Defizite und sehen sich gleichzeitig mit steigenden Personal-, Sach- und Transformationskosten konfrontiert. Vor diesem Hintergrund hält der VLK die vorgesehene Belastung der Kliniken für nicht nachvollziehbar.

Kritik an Finanzierung des Gesundheitsfonds

Besonders kritisch bewertet der Verband die geplanten Regelungen zur Finanzierung des Gesundheitsfonds sowie zur Absicherung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern. Nach Darstellung des VLK stehe einem Defizit von rund 12 Milliarden Euro lediglich ein zusätzlicher Bundeszuschuss von 250 Millionen Euro gegenüber. Gleichzeitig sei vorgesehen, den Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds um zwei Milliarden Euro zu reduzieren.

Der Verband sieht darin ein problematisches Signal für die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus seiner Sicht müssten zunächst grundlegende Finanzierungsfragen geklärt werden, bevor weitere Sparmaßnahmen zulasten der Leistungserbringer beschlossen würden.

Forderung nach Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren

Der VLK appelliert daher an Bundestag und Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren umfassende Nachbesserungen vorzunehmen. Erst nach einer Klärung der grundsätzlichen Finanzierungsfragen könne über konkrete Regelungen wie das Pflegebudget, die MD-Prüfquoten, das Zweitmeinungsverfahren oder die Refinanzierung tariflicher Kostensteigerungen sachgerecht entschieden werden.

VLK-Präsident Michael A. Weber erklärte, die vorgeschlagenen Maßnahmen gefährdeten die wirtschaftliche Stabilität vieler Krankenhäuser zu einem Zeitpunkt, an dem die Einrichtungen bereits erhebliche Herausforderungen durch die Krankenhausreform und die weiterhin unzureichende Investitionsfinanzierung bewältigen müssten. Nach seiner Einschätzung seien substanzielle Nachbesserungen erforderlich, um weitere Klinikschließungen zu verhindern.

Krankenhausreform und Spargesetz als doppelte Belastung

Die Kritik des VLK reiht sich in eine zunehmende Zahl von Stellungnahmen aus der Krankenhausbranche ein. Zahlreiche Krankenhausgesellschaften, Klinikträger und Berufsverbände warnen derzeit vor den Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Sie sehen insbesondere die Gefahr, dass finanzielle Kürzungen mit den umfangreichen Strukturveränderungen der Krankenhausreform zusammentreffen und dadurch ein ungesteuerter Strukturabbau in der stationären Versorgung ausgelöst werden könnte.

Der Verband fordert deshalb eine stärkere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser im weiteren parlamentarischen Verfahren und eine nachhaltige Finanzierung der stationären Versorgung.

1 Antwort

  1. Dr. med. Sven Jungmann sagt:

    Wichtiger Beitrag. Was was ich mich in der Debatte um die Erlösminderung die ganze Zeit Frage: Gibt es eigentlich irgendeine belastbare Rechnung, was die vollständigen Vollzugskosten dieses Gesetzes sind? Die DGfM beziffert die nicht refinanzierten Bürokratiekosten des Prüfgeschehens inklusive der geplanten Quotenerhöhung auf rund eine Milliarde Euro jährlich, zusätzlich zu den Belastungen, vor denen der VLK warnt.

    Aber jede MD-Prüfung ist ja ein Verfahren, das auf drei Seiten Personal bindet — Kasse, Medizinischer Dienst, Medizincontrolling. Auch die Kassenseite dürfte ernüchtert werden: Etwa jede zweite Prüfung endet heute ohne Beanstandung — kostet also 300 Euro Aufwandspauschale plus MD-Umlage. Wer die Prüfmenge ausweitet, prüft zunehmend Fälle mit geringerer Trefferwahrscheinlichkeit. Die kalkulierten 1,6 Milliarden sind eine Bruttogröße. Bezeichnend, dass selbst der vdek das Prüfquotenverfahren als bürokratisch und hochaufwändig kritisiert hat. Und auch die Kassen werden wahrscheinlich mehr Personal brauchen, um das Ganze zu bearbeiten.

    Wie viel bleibt dann von den erwarteten Einsparungen bei den Kassen hängen?

    2019 wurde das MDK-Reformgesetz ausdrücklich beschlossen, um den Prüfaufwand zu senken. Sechs Jahre später dreht man es zurück. Das System kauft eine Lektion zurück, die es schon einmal bezahlt hat.

    Dr. med. Sven Jungmann, aiomics (wir unterstützen Häuser bei Falldialogen)

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