Kabinett beschließt Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSGV)

Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, bessere Angebote für gesetzlich Versicherte

Mit dem sollen die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitert und das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen erhöht werden. In unterversorgten und von bedrohten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem wird der der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert. Die werden verpflichtet, für ihre Versicherten elektronische Patientenakten spätestens ab 2021 anzubieten.

Das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr in Kraft treten und ist im nicht zustimmungspflichtig. […]

Pressemitteilung: Bundesgesundheitsministerium

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