Kabinett beschließt Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSGV)

Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, bessere Angebote für gesetzlich Versicherte

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitert und das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte erhöht werden. In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem wird der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert. Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten elektronische Patientenakten spätestens ab 2021 anzubieten.

Das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. […]

Pressemitteilung: Bundesgesundheitsministerium

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