Hybrid-DRG 2025: Ambulantisierung schreitet voran
Die Weiterentwicklung der Hybrid-DRG bringt für 2025 weitere Anpassungen
Der Leistungskatalog wurde um zusätzliche Bereiche erweitert, während die Fallpauschalenpreise neu kalkuliert wurden. Zudem gibt es nun klare Vorgaben dazu, welche Leistungserbringenden die Behandlungen durchführen dürfen und wie Versicherte Zugang zu diesen Leistungen erhalten. Die Laufzeit der aktuellen Regelung ist auf ein Jahr begrenzt, da die Krankenhausreform (KHVVG) für 2026 umfassende Änderungen am § 115f SGB V mit sich bringen wird.