Neuer Hessischer Krankenhausplan 2025
Gesundheitsministerin Stolz betont Qualität, Versorgungssicherheit und partnerschaftliche Planung
Am 18. Dezember 2025 hat das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege den neuen Hessischen Krankenhausplan vorgestellt. Gesundheitsministerin Diana Stolz erklärte, dass der Plan die bundesweite Krankenhausreform „ins Hessische“ übersetze und erstmals eine aktive, strategische Krankenhausplanung ermögliche. Ziel sei es, die stationäre Versorgung in Hessen qualitativ hochwertig, bedarfsgerecht und flächendeckend sicherzustellen.
Ministerin Stolz hob hervor: „Die Menschen in Hessen müssen wissen, dass sie sich im Not- und Krankheitsfall sicher sein können, medizinisch gut versorgt zu sein. Angesichts der größten anstehenden Reform im Krankenhauswesen haben wir mit dem neuen Hessischen Krankenhausplan ein zuverlässiges Planungs-Instrument geschaffen.“ Der Plan definiert klare Qualitätsstandards, Auswahlkriterien für Leistungsgruppen und verbindliche Erreichbarkeiten. So müssen beispielsweise medizinische Leistungen in der Notfallversorgung im Regelfall innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein, bei Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin innerhalb von 40 Minuten.
Prof. Dr. Christian Höftberger, Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft, betonte die Bedeutung des Plans: „Er schafft einen aktiv gestaltenden, zukunftsgerichteten Rahmen für die Krankenhausplanung in Hessen. Die enge Zusammenarbeit mit dem Land hat zu klaren Landeszielen geführt, während gleichzeitig der notwendige Gestaltungsspielraum für eine aktive Planung erhalten bleibt.“ Der Plan sei im Ländervergleich besonders detailliert und ermögliche eine flexible Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen.
Ein zentrales Element des Plans ist die Umsetzung der bundesgesetzlich geforderten Leistungsgruppen. Krankenhäuser, die beispielsweise die Leistungsgruppe „Stroke Unit“ erbringen wollen, müssen über mindestens drei Fachärztinnen/Fachärzte für Neurologie sowie entsprechende Geräte wie CT oder MRT verfügen. Für onkologische Leistungen gelten zusätzliche Kriterien: Nur Kliniken mit Status als G-BA-Zentrum können bestimmte Leistungsgruppen erbringen, was die Qualität der Versorgung weiter steigert.
Die Erstellung des Krankenhausplans erfolgte partnerschaftlich: Über 20 Sitzungen, Arbeitsgruppen des Landeskrankenhausausschusses, Verbändeanhörungen sowie Abstimmungen mit den relevanten Akteuren aus Krankenhäusern, Krankenkassen, Ärzteschaft, Rettungsdiensten, Patientenvertretungen und weiteren Organisationen flossen in die Erarbeitung ein. Auch Daten zur demografischen Entwicklung und regionale Versorgungskonferenzen wurden berücksichtigt. Claudia Ackermann vom Verband der Ersatzkassen lobte den Prozess als „aktive und realistische Krankenhausplanung auf Augenhöhe“.





