Gesundheitsminister Philippi kritisiert Äußerungen zur Krankenhausreform
Niedersachsen fordert konstruktive Debatte und Änderungen am KHAG im Bundesrat
Niedersachsens Gesundheitsminister und Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, Dr. Andreas Philippi, hat sich irritiert über aktuelle Äußerungen des Wirtschaftsforschungsinstituts RWI sowie von Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Krankenhausreform gezeigt. Philippi kritisierte „wenig konstruktive Einlassungen von der Seitenlinie“, die den laufenden Gesetzgebungsprozess erschwerten.
Bund und Länder hätten in den vergangenen Monaten intensiv an Lösungen zur Krankenhausreform gearbeitet und seien dabei zu tragfähigen Zwischenergebnissen gekommen, so Philippi. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) setze zentrale Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um, der auch von Karl Lauterbach und Philippi selbst mitverhandelt worden sei. Dies werde von den Ländern grundsätzlich begrüßt.
Gleichzeitig betonte Philippi, dass insbesondere Flächenländer wie Niedersachsen bei der Umsetzung der Reform noch Anpassungsbedarf sehen. Diese Änderungsbedarfe hätten die Länder gemeinsam im Bundesrat eingebracht. Ziel sei es, eine flächendeckende und bedarfsgerechte stationäre Versorgung dauerhaft sicherzustellen. Öffentliche Kritik außerhalb der institutionalisierten Verhandlungsformate sei aus seiner Sicht nicht hilfreich für einen erfolgreichen Abschluss der Reform.
Die Länder fordern im laufenden Gesetzgebungsverfahren unter anderem:
- eine Erweiterung der Ausnahmegenehmigungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen,
- eine präzisere und erweiterte Standortdefinition,
- die Möglichkeit zur Förderung bestehender bedarfsgerechter Krankenhausstrukturen aus dem Transformationsfonds sowie
- eine rechtzeitige Korrektur der Mechanismen der Vorhaltevergütung, noch vor dem Ende der budgetneutralen Phase beziehungsweise der Konvergenzphase.
Philippi unterstrich, dass eine erfolgreiche Krankenhausreform auf einem kooperativen Dialog zwischen Bund und Ländern beruhe. Dieser dürfe nicht durch öffentliche Einlassungen gestört werden, die den Eindruck einer rein ökonomischen oder zentralistischen Betrachtung der Versorgungsrealität vermittelten.







