Gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg 2020
Die Eckpunkte der gemeinsamen krankenhausplanung werden jetzt auf Verwaltungsebene abgestimmt. Im Jahr 2020 wollen die Landesregierungen Berlins und Brandenburgs auf dieser Grundlage ihre Krankenhauspläne beschließen. Aus rechtlichen Gründen wird es in jedem Land jeweils einen eigenen krankenhausplan geben. Beide Pläne folgen aber gemeinsamen Grundsätzen und Versorgungszielen und ergänzen sich.
An dem „Gemeinsamen Regionalausschuss für die Gemeinsame Krankenhausplanung Berlin brandenburg 2020“ beteiligen neben den Landesministerien für Gesundheit die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die Berliner Krankenhausgesellschaft, krankenkassen und Krankenkassenverbände sowie die Kommunalen Spitzenverbände. Erste Aufgabe des Gremiums ist es, eine Empfehlung zu den Planungszielen und Grundsätzen der Gemeinsamen Krankenhausplanung abzugeben. […]
pressemitteilung: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie