Einigung zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten im Notdienst
Nach intensiven Verhandlungen erhalten Poolärzte rechtliche und organisatorische Sicherheit für ihre zukünftige Tätigkeit
Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Oktober 2023 hat die Sozialversicherungspflicht für selbstständig tätige Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst ins Zentrum der Diskussion gerückt. Die Unsicherheit über die mögliche Verpflichtung zur Sozialversicherung verunsicherte viele der selbstständigen Poolärzte, die für die Notversorgung essentiell sind. Nach intensiven Verhandlungen konnte nun eine Einigung erzielt werden, die eine klare rechtliche Grundlage schafft und den Poolärzten sowohl rechtliche Sicherheit als auch Planungssicherheit für ihre weitere Tätigkeit bietet.