Einigung auf Abrechnungsverfahren bei Hybrid-DRG

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin informiert über die Hybrid-DRG Abrechnungsmodalitäten

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben eine rückwirkende Vereinbarung zum 1. Januar für die Abrechnung von Hybrid-DRG bei ambulanten Operationen getroffen.
Die KV Berlin entwickelt aktuell ein System zur Abrechnung der Hybrid-Fallpauschalen, das rückwirkend zum 1. Januar 2024 in die Quartalsabrechnung integriert werden soll. Die KV Berlin stellt ihren Mitgliedern ab dem 15. März eine erste Grouping-Lösung bereit. Es ist geplant, diese mit den Mitgliedern gemeinsam weiter auszubauen.