Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2019 (FPV 2019)

GmbH – Institut für das im Krankenhaus

Der und der Verband der Privaten Krankenversicherung vereinbaren gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft gemäß § 17b Abs. 2 KHG auch dessen jährliche und Anpassung, insbesondere an medizinische Entwicklungen, Kostenentwicklungen, Verweildauerverkürzungen und Leistungsverlagerungen zu und von anderen Versorgungsbereichen, und die , soweit diese nicht im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) vorgegeben werden.  […]

Download: InEK (PDF, 187KB)

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