Fragen zur Verweildauerkürzung im Rahmen der Einzelfallprüfung von Hybrid-DRGs

Kaysers Consilium erläutert Unterschiede bei Prüfungen von Hybrid-DRGs aus 2025 und 2026

Kaysers Consilium weist in der „Kodierfrage des Monats – Juli 2026“ auf eine relevante Abrechnungsfrage bei der Einzelfallprüfung von Hybrid-DRGs hin. Während bei Fällen aus dem Jahr 2025 eine einvernehmliche Verweildauerkürzung zur Abrechnung einer Hybrid-DRG möglich sein konnte, lässt sich bei Fällen des Jahres 2026 eine Hybrid-DRG nicht allein durch die Kürzung der Belegungstage ansteuern. Hintergrund sind geänderte Gruppierungskriterien des InEK, die Aufnahme- und Entlassungsdatum stärker als feste Kriterien berücksichtigen.

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