DRG-Broschüre: Finanzierung stationärer Krankenhausleistungen in Deutschland im Jahr 2023

Herausgeber: -Research-Group in Partnerschaft mit der Arbeitsgemeinschaft Gesundheitspolitik und Market Access der Sektion C der Deutschen Krebsgesellschaft (AG GePoMAx)

DRG zur Krankenhausfinanzierung 2023 über aG-DRG, Zusatzentgelte, , Zusatzentgelte, , Erlösausgleich, Budget, NUB und ambulante Leistungen

Das Leistungsgeschehen in den Krankenhäusern wird auch zu Beginn des Jahres 2023 durch die COVID-19-Pandemie und die eingeschränkte Fachkräfteverfügbarkeit beeinflusst.

Während in den Vorjahren mit den sogenannten Freihaltepauschalen und Versorgungsaufschlägen die Liquidität der Krankenhäuser auch bei geringeren Fallzahlen und damit geringeren DRG-Erlösen weitestgehend gesichert wurde, sind derartige Hilfsprogramme für die Krankenhäuser für das Jahr 2023 vom Gesetzgeber nicht mehr vorgesehen. Gleiches gilt für den in den Jahren 2020 bis 2022 geltenden Ausgleich bei Mindererlösen, der ebenfalls 2023 nicht mehr zur Anwendung kommen soll (Stand Mai 2023). Verkürzt dargestellt resultieren damit die Krankenhauserlöse 2023 wieder fast ausschließlich aus den aG-DRGs und Zusatzentgelten für die erbrachten Leistungen.

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