Bad Tölz:Asklepios-Klinik entlässt Service-Kräfte

Das Krankenhaus beruft sich auf eine geänderte Gesetzeslage

Die Asklepios-Klinik in Bad Tölz hat vergangene Woche neun Stationshelferinnen gekündigt. Vier von ihnen waren noch in der Probezeit, bei fünf anderen ist der Vertrag ausgelaufen. Nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die verbliebenen Kolleginnen und Kollegen in der Klinik seien deshalb sauer, sagte Verdi-Gewerkschaftssekretär Win Windisch.

Hintergrund der Kündigungen ist das Pflegepersonalstärkungsgesetz, das nach einer Übergangszeit im Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Seitdem werden Pflegekräfte über ein Pflegebudget vollständig von den Krankenkassen finanziert, nicht jedoch das Personal ohne entsprechende Ausbildung. Der Beruf der Stationshelferinnen sei vor einigen Jahren indes ebenfalls eingeführt worden, um Geld zu sparen, sagt Windisch. Stationshelferinnen kümmerten sich in Krankenhäusern unter anderem um die Essensausgabe - für weniger Geld als das Pflegepersonal. Diese Aufgaben sollen nun wieder die Pflegekräfte übernehmen.

Windisch kritisiert vor allem, dass den entlassenen Service-Mitarbeiterinnen nicht eine Pflegeausbildung unter Lohnfortzahlung angeboten wurde. In anderen Asklepios-Kliniken in Deutschland sei dies der Fall gewesen, beruft er sich auf Informationen aus dem Kreis der Mitarbeiter. Die Stadtklinik in Tölz hingegen sagt, sie habe keine Klinik ausmachen können, bei denen eine solche Lohnfortzahlung möglich gewesen sei. Aber auch die Klinik in Bad Tölz habe allen Stationshelferinnen die einjährige Ausbildung mit der Option angeboten, danach als Pflegekräfte wieder in der Klinik mitzuarbeiten. Ausbildungsbeginn sei allerdings erst im September.

"Wir nötigen niemanden zu kündigen - im Gegenteil. Wir sind jederzeit bereit, weitere examinierte Pflegekräfte einzustellen", sagte ein Sprecher der Klinik. In den vergangenen 18 Monaten hätte die Klinik mehr als 40 zusätzliche Pflegekräfte eingestellt. "Wir bedauern die aktuelle Situation sehr", so der Sprecher. Schuld sei aber die geänderte Gesetzeslage.

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