Auswirkungen der Krankenhausreform auf die Versorgung von Allergiepatient*innen

Einführung von Hybrid-DRGs verändert die Abrechnung und Versorgung

Die geplante Krankenhausreform unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach wird umfassende Veränderungen im Gesundheitssystem mit sich bringen, die auch die Versorgung von Allergiepatient*innen betreffen können. Besonders relevant ist die Einführung von sogenannten Hybrid-DRGs (Diagnosis Related Groups), die ab 2025 zur Anwendung kommen sollen. Diese ermöglichen es Krankenhäusern, bisher stationär erbrachte Leistungen nun auch als tagesstationär abzurechnen.

Ein spezifisches Beispiel hierfür sind allergologische Provokationstestungen. Während Ärztinnen weiterhin die Möglichkeit haben, bei Risikopatientinnen eine stationäre Überwachung zu fordern, wird der Druck seitens der Krankenhausträger steigen, diese Leistungen tagesstationär durchzuführen, um Ressourcen zu sparen. Dies könnte zu einer signifikanten Reduktion stationärer Testungen führen, was Auswirkungen auf die Sicherheit und Qualität der Versorgung haben könnte, insbesondere wenn nicht ausreichend Strukturen für tagesstationäre Behandlungen vorhanden sind.

Diese Reform werde damit die Rahmenbedingungen für die Behandlung von Allergiepatient*innen ändern und könne dazu führen, dass stationäre Provokationstestungen zunehmend seltener werden. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der tagesstationären Versorgung wird maßgeblich davon abhängen, wie die Krankenhäuser diese neuen Bedingungen integrieren und welche Infrastruktur hierfür geschaffen wird.

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