PKV-Verband kritisiert Kabinettentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Nachbesserungen bei Selbstverwaltung und Informationsflüssen gefordert
Der PKV-Verband äußert deutliche Kritik am Kabinettentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Insbesondere sieht der Verband dringenden Handlungsbedarf bei der Vertretung in den Selbstverwaltungsgremien und den Informationsflüssen zwischen den Akteuren. Ohne Nachbesserungen drohe die Krankenhausreform aus Sicht des PKV-Verbandes zu scheitern, was zu erheblichen Nachteilen für alle Beteiligten führen könnte.
Des Weiteren fordert der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) im aktuellen Entwurf des KHVVG folgende Nachbesserungen in sechs zentralen Bereichen:
- Vorhaltevergütung: Die geplante Vergütung für alle Krankenhäuser sei zu komplex, fördere Fehlanreize und erhöhe die Bürokratie. Der PKV-Verband schlägt vor, den Vorhalteanteil auf maximal 40 % zu begrenzen, wie es auch die Regierungskommission vorgeschlagen hat.
- Transformationsfonds: Die Finanzierung des Fonds aus Versichertengeldern hält der PKV-Verband für verfassungswidrig, da es sich um Infrastrukturausgaben handelt, die aus Steuermitteln finanziert werden sollten.
- Rückkehr zum Selbstkostendeckungsprinzip: Die vollständige Refinanzierung von Lohnsteigerungen für alle Krankenhausbeschäftigten könnte zu Fehlanreizen in der Personalplanung führen. Eine zeitliche Befristung von zwei Jahren wird als notwendig erachtet.
- Bürokratieaufbau: Die Reform führt zu erhöhtem bürokratischem Aufwand, der den Zielen der Bundesregierung zur Reduktion von Bürokratie widerspricht.
- Fehlende Einsparpotentiale: Die im Entwurf genannten Einsparungen seien spekulativ, während die Mehrkosten ab 2025 bereits real wären.
- Einbeziehung der PKV: Die PKV fordert eine stärkere Mitwirkung an grundlegenden Strukturentscheidungen und eine gleichberechtigte Beteiligung an den Selbstverwaltungsgremien, um über entgeltrelevante Entscheidungen informiert zu werden.