Eine vertragsärztliche Verordnung für eine teilstationäre Behandlung in einer psychiatrischen Tagesklinik ist nicht Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Krankenhauses
b 1 kr 26/17 r | bundessozialgericht, urteil vom 19.06.2018, Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Die Zahlungsverpflichtung einer krankenkasse entsteht – unabhängig von einer Kostenzusage – auch bei teilstationärer krankenhausbehandlung unmittelbar mit Inanspruchnahme der teilstationären Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes. […]
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Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Siehe auch:
- Wann Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht gilt
- Krankenhausvergütung auch ohne Einweisung – Voraussetzung ist erforderliche Krankenhausbehandlung
- Eine vertragsärztliche Verordnung für eine teilstationäre Behandlung in einer psychiatrischen Tagesklinik ist nicht Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Krankenhauses
- Der Vergütungsanspruch für teilstationäre Krankenhausbehandlung setzt nach Bundesrecht keine vorherige vertragsärztliche Verordnung teilstationärer Behandlung voraus
- Krankenhausbehandlung ohne vertragsärztliche Verordnung
- Krankenhausbehandlung setzt bei Versicherten keine vertragsärztliche Einweisung voraus
- Vergütungsanspruch für die Krankenhausbehandlung unabhängig ob Kostenzusage der Krankenkasse vorliegt