Zweitmeinungsverfahren: Radiologie als neue Fachrichtung für Aortenaneurysmen aufgenommen

Die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren wurde um eine weitere Fachrichtung erweitert: Ab dem 11. März 2025 dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch Fachärztinnen und Fachärzte für Radiologie Zweitmeinungen zu elektiven Eingriffen an Aortenaneurysmen abgeben. Dies wurde durch einen Beschluss vom 19. Dezember 2024 festgelegt, der nun im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

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