Hartmannbund fordert Reform der Chefarzt-Hierarchien in Kliniken
Ärzteverband kritisiert persönliche Abhängigkeiten in Krankenhäusern – Führungsstrukturen und Weiterbildungsbefugnisse sollen stärker auf ärztliche Teams verteilt werden
Der Hartmannbund fordert eine grundlegende Modernisierung der ärztlichen Führungsstrukturen in deutschen Krankenhäusern. Auf seiner Hauptversammlung am 31. Oktober 2026 sprach sich der Ärzteverband dafür aus, traditionelle Chefarzt-Hierarchien zu hinterfragen und persönliche Abhängigkeiten insbesondere in der ärztlichen Weiterbildung zu reduzieren. Künftig sollen kollegiale Leitungsmodelle gestärkt und Weiterbildungsbefugnisse stärker in die gemeinsame Verantwortung ärztlicher Teams überführt werden.
Hartmannbund kritisiert traditionelle Chefarzt-Hierarchien
Nach Auffassung des Hartmannbundes sind die traditionellen, pyramidenförmigen Führungsstrukturen vieler Krankenhäuser nicht mehr zeitgemäß. Die Konzentration weitreichender Entscheidungsbefugnisse auf einzelne Chefärztinnen und Chefärzte könne persönliche Abhängigkeiten verstärken, moderne Arbeitszeitmodelle erschweren und die Qualität der ärztlichen Weiterbildung beeinträchtigen.
Der Verband betont zugleich, dass fachliche Autorität und klare medizinische Verantwortlichkeiten unverzichtbar bleiben. Problematisch werde die bestehende Hierarchie insbesondere dort, wo medizinische Führungsverantwortung mit der Entscheidungsmacht über Karrierewege, Weiterbildungsmöglichkeiten und berufliche Entwicklung verknüpft sei.
Nach dem Beschluss der Hauptversammlung sollen deshalb fachliche Leistungen und transparente Bewertungskriterien stärker über die berufliche Entwicklung entscheiden. Persönliche Loyalitäten und individuelle Abhängigkeiten dürften hierfür nicht ausschlaggebend sein.
Weiterbildungsbefugnisse stärker auf ärztliche Teams verteilen
Einen wesentlichen Reformansatz sieht der Hartmannbund bei der Organisation der ärztlichen Weiterbildung.
Bislang sind Weiterbildungsbefugnisse häufig an einzelne ärztliche Führungspersonen gebunden. Dadurch können Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung bei der Anerkennung ihrer Leistungen und der Erfüllung vorgeschriebener Weiterbildungsinhalte in erheblichem Maße von einzelnen Vorgesetzten abhängig sein.
Als Beispiele nennt der Verband die Gegenzeichnung elektronischer Weiterbildungsdokumentationen sowie die Zuteilung von Operationszeiten.
Der Hartmannbund regt deshalb an, die bislang an einzelne Personen gebundene Weiterbildungsbefugnis stärker in eine gemeinsame Verantwortung ärztlicher Teams zu überführen.
Damit sollen Entscheidungen über Weiterbildungsinhalte, Qualifikationsmöglichkeiten und berufliche Entwicklung auf eine breitere Grundlage gestellt und persönliche Abhängigkeiten reduziert werden.
Kollegiale Führung und offene Fehlerkultur stärken
Neben den Weiterbildungsstrukturen fordert der Hartmannbund eine Weiterentwicklung der ärztlichen Führungskultur.
Kritikfähigkeit, Integrität und ein verantwortungsvoller Umgang mit hierarchischer Macht müssten zu zentralen Anforderungen an ärztliche Führungskräfte werden. Beschäftigte sollten Fehlverhalten und organisatorische Missstände offen ansprechen können, ohne Nachteile für ihre Weiterbildung oder Karriere befürchten zu müssen.
Zugleich spricht sich der Verband für ausgewogenere, kollegial organisierte Führungsstrukturen und eine stärkere Beteiligung unterschiedlicher Geschlechter in den Leitungsteams aus.
Eine solche Neuausrichtung könne dazu beitragen, die Attraktivität ärztlicher Arbeitsplätze zu erhöhen, moderne Arbeitsmodelle zu ermöglichen und qualifizierten Nachwuchs langfristig in der Krankenhausversorgung zu halten.
Strukturelle Veränderungen statt einzelner Appelle
Der Hartmannbund sieht die Modernisierung der Krankenhausorganisation als Voraussetzung für einen nachhaltigen Kulturwandel. Die Vermeidung persönlicher Abhängigkeiten dürfe nicht allein vom Führungsverhalten einzelner Personen abhängen, sondern müsse durch entsprechende organisatorische Strukturen abgesichert werden.
Mit seinem Beschluss fordert der Ärzteverband damit eine stärkere Trennung zwischen medizinisch notwendiger Führungsverantwortung und personenbezogener Entscheidungsmacht über die berufliche Entwicklung nachgeordneter Ärztinnen und Ärzte.







