Deutscher Pflegerat will Pflegequalifikationen vergleichbar machen
BAPID IV führt bundesweite Bildungsarchitektur zusammen – fünf Spezialisierungsgrade sollen Weiterbildungen und Kompetenzen transparenter abbilden
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat mit BAPID IV ein neues Strukturmodell für pflegerische Spezialisierungen und Weiterbildungen veröffentlicht. Es soll Qualifikationen bundesweit besser vergleichbar machen und die Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen erleichtern. Mit der am 22. Oktober 2026 vorgestellten Untersuchung schließt der Verband seine vierteilige Forschungsreihe „Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland“ ab.
Bisher unterscheiden sich pflegerische Weiterbildungen teilweise erheblich hinsichtlich vermittelter Kompetenzen, Praxisanteilen, Prüfungsanforderungen und Abschlüssen. Selbst gleichlautende Weiterbildungsbezeichnungen stehen nicht immer für vergleichbare Qualifikationen, erklärt der Deutsche Pflegerat.
Fünf Spezialisierungsgrade von S0 bis S4
Das neue Modell unterscheidet zwischen dem formalen Bildungsabschluss und dem fachlichen Spezialisierungsgrad. Hierfür werden fünf Stufen von S0 bis S4 definiert, die von einer noch nicht formalisierten Spezialisierung bis zu einem vertieften fachlichen Kompetenzprofil reichen. Ein Bachelor- oder Masterabschluss bedeutet dabei nicht automatisch eine höhere fachliche Spezialisierung. Umgekehrt führt eine Weiterbildung nicht zwangsläufig zu einem höheren formalen Qualifikationsniveau oder zusätzlichen berufsrechtlichen Befugnissen.
Sechs gemeinsame Strukturbausteine sollen Bildungsangebote systematisch beschreiben und vergleichbar machen. Berücksichtigt werden unter anderem fachliche Grundlagen, Einsatzbereiche, berufliche Verantwortung, praktische Lernanteile und Kompetenznachweise. Für die wissenschaftliche Entwicklung unter Leitung von Prof. Dr. Wolfgang von Gahlen-Hoops an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wurden 76 Dokumente ausgewertet. Weitere 14 fachliche Rückmeldungen flossen in die Überarbeitung ein.
Grundlage für Personalentwicklung und Qualifikationsplanung
Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen soll BAPID IV einen Orientierungsrahmen für die Entwicklung von Weiterbildungsangeboten, die Anerkennung erworbener Qualifikationen und die Qualitätssicherung schaffen.
Im Mittelpunkt stehen transparentere Kompetenzprofile und besser nachvollziehbare berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Das Modell selbst schafft allerdings weder eine verbindliche Weiterbildungsordnung noch zusätzliche rechtliche Befugnisse für Pflegefachpersonen.
Parallel fordert der Deutsche Pflegerat im Zusammenhang mit der Pflegestrukturkommission eine stärkere Beteiligung der professionellen Pflege an politischen Reformentscheidungen. In einem gesonderten Positionspapier vom 20. Oktober spricht sich der Verband unter anderem für bedarfsgerechte Personalbemessung, gesicherte Tarif- und Personalkostenfinanzierung sowie die Weiterentwicklung von Advanced Practice Nursing und Community Health Nursing aus. (1)
Mit BAPID IV liegt damit eine wissenschaftliche Grundlage vor, um pflegerische Spezialisierungen künftig einheitlicher zu beschreiben. Die praktische Umsetzung und eine mögliche Übernahme in verbindliche Bildungsstandards stehen noch aus.







