Bundesregierung betont Pflicht der Kliniken zur ausreichenden Ärztebesetzung
Leistungsgruppen sollen künftig personelle Qualitätsanforderungen in der Krankenhausplanung absichern
Die Bundesregierung hat die Bedeutung einer ausreichenden ärztlichen Personalausstattung für die Qualität der Patientenversorgung und den Schutz der Beschäftigten vor Überlastung hervorgehoben. In ihrer Antwort (Drucksache 21/6533) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt sie klar, dass Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet sind, eine bedarfsgerechte ärztliche Personalbesetzung sicherzustellen.
Nach Auffassung der Bundesregierung liegt die Verantwortung für die Umsetzung dieser Vorgabe bei den Krankenhäusern selbst. Die Kliniken müssten eigenständig geeignete Maßnahmen treffen, um die erforderliche Personalausstattung vorzuhalten und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Besondere Bedeutung erhält das Thema im Zuge der Krankenhausreform. Künftig werden Krankenhausleistungen bundesweit in Leistungsgruppen eingeteilt, für die verbindliche Mindestanforderungen gelten. Diese umfassen neben technischen und organisatorischen Voraussetzungen ausdrücklich auch Anforderungen an die Qualifikation und Verfügbarkeit des ärztlichen und pflegerischen Personals.
Für das Krankenhausmanagement gewinnt die personelle Ausstattung damit zusätzlich an strategischer Relevanz. Nach den Vorgaben der Reform können die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden eine Leistungsgruppe nur dann einem Krankenhausstandort zuweisen, wenn die jeweiligen Qualitätskriterien erfüllt werden. Dazu gehört insbesondere der Nachweis einer angemessenen fachärztlichen und pflegerischen Besetzung.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Vergabe von Leistungsgruppen im Ermessen der zuständigen Landesbehörden liegt. Dabei könnten die Länder künftig auch Ergebnisse oder Anforderungen ärztlicher Personalbemessungssysteme berücksichtigen. Als Beispiel nennt die Bundesregierung das Ärztliche Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK).
Für viele Krankenhäuser dürfte die Frage der Personalverfügbarkeit damit zunehmend Einfluss auf die zukünftige Leistungsplanung erhalten. Vorwiegend vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels könnte die Erfüllung der personellen Qualitätsvorgaben künftig eine zentrale Voraussetzung für die Sicherung bestimmter medizinischer Leistungsbereiche sein.
Die Antwort der Bundesregierung unterstreicht damit die enge Verknüpfung zwischen Personalqualität, Krankenhausplanung und den neuen Strukturvorgaben der Krankenhausreform. Für die Kliniken bedeutet dies, dass neben wirtschaftlichen und baulichen Anforderungen künftig auch die nachhaltige Sicherung qualifizierten ärztlichen Personals stärker in den Fokus rückt.




