Kreisklinik Roth: Defizitausgleich ab 2028 gefährdet
Landkreis übernimmt für 2025 rund 1,94 Millionen Euro – bisheriges Finanzierungsmodell stößt an seine Grenzen
Dem Landkreis Roth drohen in den kommenden Jahren deutlich höhere finanzielle Belastungen durch seine Kreisklinik. Nach Angaben der Klinik wird das bisherige Modell, bei dem sich Landkreis und Krankenhaus den jährlichen Fehlbetrag teilen, ab 2028 voraussichtlich nicht mehr funktionieren. Bereits für das Wirtschaftsjahr 2025 muss der Landkreis rund 1,94 Millionen Euro zum Defizitausgleich aufbringen. Eine Neuregelung der Finanzierung ist bislang nicht beschlossen.
Wie der Donaukurier berichtet, reichen die finanziellen Rücklagen der Kreisklinik nach derzeitiger Einschätzung nicht mehr aus, um das bisherige Modell dauerhaft fortzuführen. Damit könnte der Landkreis künftig einen deutlich größeren Anteil der jährlichen Klinikverluste tragen müssen.
Landkreis trägt bislang die Hälfte des Defizits
Für das Wirtschaftsjahr 2025 beläuft sich der vom Landkreis zu übernehmende Verlustanteil auf rund 1,94 Millionen Euro. Wie die Nürnberger Nachrichten berichten, entspricht dies der Hälfte des auszugleichenden Jahresfehlbetrags. Die andere Hälfte wird bislang von der Kreisklinik selbst getragen. (1)
Die wirtschaftlichen Belastungen bestehen bereits seit mehreren Jahren. Hinzu kommen umfangreiche Investitionen in die Modernisierung und Erweiterung des Klinikstandorts, an denen sich der Landkreis ebenfalls finanziell beteiligt.
Bereits im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung hatte Landrat Ben Schwarz auf die eingeschränkten finanziellen Spielräume hingewiesen. Die bisherige Stabilisierung der Klinikfinanzen stellt damit auch den kommunalen Haushalt zunehmend vor Herausforderungen.
Höhere kommunale Belastungen erwartet
Die Kreisklinik hatte wiederholt vor zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen durch die bundespolitischen Sparmaßnahmen gewarnt. Klinikvorständin Nadine Ortner kritisierte insbesondere die unzureichende Refinanzierung steigender Personal- und Betriebskosten.
Auch Landrat Schwarz hatte darauf hingewiesen, dass Mindereinnahmen der Krankenhäuser letztlich zu höheren Defiziten führen könnten, die von den kommunalen Trägern aufzufangen wären. (2)
Sollte die Kreisklinik ab 2028 ihren bisherigen Eigenanteil am Verlustausgleich nicht mehr finanzieren können, müsste der Landkreis über eine veränderte Finanzierung entscheiden.
In welcher Höhe zusätzliche Zuschüsse erforderlich werden und wie das künftige Defizitausgleichsmodell ausgestaltet werden soll, ist derzeit noch offen. Die Entwicklung zeigt jedoch, dass die wirtschaftliche Stabilisierung kommunaler Krankenhäuser zunehmend auch von der finanziellen Leistungsfähigkeit ihrer Träger abhängt.







