Klinikschließung in Roding verstößt gegen gesetzliche Richtlinien des Sicherstellungszuschlags

Die Aktionsgruppe Schluss mit in Bayern verurteilt aufs Schärfste den Beschluss des Kreistags Cham. Die AG planen, die Schließung der SANA Klinik Roding zum 31.03.2022 zu schließen. *1) Die Klinik in Roding ist nach Sozialgesetzbuch § 136c Absatz 3 SGB V und der abgeleiteten „Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen gemäß § 136c Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ als Sicherstellungskrankenhaus eingestuft. Damit ist die SANA Klinik Roding entsprechend dieser Regelung „für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar“. […]

: Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben Bayern

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