Beschleunigte Digitalisierung im Gesundheitswesen
Die Digitalisierung im gesundheitswesen soll mit der Einführung verbindlicher Standards beschleunigt werden. Anfang 2025 wird die elektronische patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, wie aus dem Digitalgesetz der Bundesregierung (20/9048) hervorgeht. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll 2024 verbindlich werden.
Die digitale Transformation des Gesundheitswesens und der Pflege habe ein herausragendes Potenzial für eine effizientere, qualitativ hochwertige und patientenzentrierte Versorgung. Sie müsse daher konsequent weiterentwickelt und beschleunigt werden, heißt es in dem Entwurf […]
Ferner zielt die Reform auf die stärkere Nutzung Digitaler Gesundheitsanwendungen (diga). Der leistungsanspruch soll auf digitale Medizinprodukte höherer Risikoklassen ausgeweitet werden, um beispielsweise auch telemedizinisches Monitoring zu ermöglichen. Es soll zudem ein transparenter Qualitätswettbewerb etabliert werden mit obligatorischen Erfolgsmessungen.
Der gesetzentwurf sieht außerdem die Einrichtung eines Digitalbeirats bei der nationalen Agentur für digitale Medizin (gematik) vor. Der Beirat soll die gematik mit Empfehlungen zu Fragen des Datenschutzes, der datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit von Anwendungen beraten.