Zweites Pandemie-Gesetz BT-Drucks. 19/19216 – wichtige Regelungen für die Krankenhäuser

Der Bundesrat hat am 15.05.2020 dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zugestimmt, so dass das Gesetz in Kürze in Kraft treten kann.

Nachstehend werden die wichtigsten Änderungen aufgelistet

  1. Differenzierung der Ausgleichszahlungen nach § 21 Abs. 3 KHG
  2. Überprüfung der wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser – Unterjährige Meldepflicht
  3. Zusatzentgelt für Testungen auf das im
  4. Ausnahme vom bei unzumutbarer Härte
  5. Pflegeentgeltwert
  6. des Pflegeentgeltwerts ab 01.01.2021
  7. Kostenausgleich nach § 6a Abs. 2 Satz 3
  8. Anpassung der Vergütungsvereinbarung für sozialpädiatrische Zentren
  9. Quartalsbezogene 2021
  10. Strukturprüfungen nach

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

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