Neue Verjährungsregeln für die Krankenhausvergütung – Gesetzgeber plant kurze zweijährige Verjährungsfrist

Medizinrecht Saarland – Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

[…] Die neue Regelung bietet einigen Anlass zur Diskussion. Für die Krankenhäuser wird nun zeitnah zu prüfen sein, welche Ansprüche noch bis zum 31.12.2018 zur Vermeidung der gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Ferner steht zu befürchten, dass die Krankenkassen zur Sicherung möglicher Ansprüche bis zum Jahresende in nicht unbeträchtlichen Maße Aufrechnungen vornehmen, deren rechtmäßig dann in langwierigen gerichtlichen Verfahren geprüft werden muss […]

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