Medizinischer Dienst wird neu aufgestellt

Mit der Novelle soll die Unabhängigkeit der MDK gestärkt werden. Zudem soll das Gesetz dazu beitragen, die vielen Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über Abrechnungen der einzugrenzen.

Der sieht dazu mehr Transparenz bei den Abrechnungen der vor. So soll die Abrechnungsqualität einer Klinik den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Ab 2020 soll eine maximale Prüfquote je Krankenhaus festgelegt werden, die den Umfang der Prüfungen begrenzt.

Bei einer schlechten Abrechnungsqualität muss eine Klinik mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Es sollen auch nicht mehr Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern einzeln überprüft werden, vielmehr wird das Verfahren gebündelt.

Der auf Bundesebene soll Konflikte zwischen Krankenkassen und Kliniken schneller lösen. Unnötige Prüffelder in der neuen Pflegepersonalkostenvergütung sollen vermieden und der Katalog für und sogenannte stationsersetzende Eingriffe erweitert werden. Auf diese Weise sollen in den Kliniken mehr ambulante Behandlungsmöglichkeiten genutzt werden.

Künftig soll außerdem die Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser nicht mehr zulässig sein. Mit der Einführung einer bundesweiten Statistik sollen zudem Abrechnungen und Prüfungen transparenter werden. […]

Quelle: Bundestag (hib 1036/2019)

Das könnte Dich auch interessieren …