Das Erörterungsverfahren nach § 17c KHG – Ein Gradmesser für das Krankenhausmanagement

Eine gerichtliche Überprüfung einer   findet ab dem 01.01.2022 für ab diesem Zeitpunkt voll-, teil-, vor-oder nachstationär aufgenommene Patienten nur statt, wenn vor der Klageerhebung die Rechtmäßigkeit der einzelfallbezogen zwischen Krankenkasse und Krankenhaus erörtert worden ist. […]

Der Ablauf des Erörterungsverfahrens nach ist in § 9 abschließend geregelt. Das Erörterungsverfahren ist nunmehr streng formalisiert und unter Einhaltung von Ausschlussfristen durchzuführen.

Damit stellt das Erörterungsverfahren eine grundlegende Änderung zur bisherigen Praxis dar und stellt die Krankenhäuser vor Herausforderungen, die hinsichtlich des Ablaufs hier kurz wie folgt skizziert werden […]

Quelle: Bregenhorn-Wendland & Partner

 

 

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