Krankenhausreform: Erster Arbeitsentwurf zu Vorhaltepauschalen und Leistungsgruppen liegt vor
Die geplante Krankenhausreform, dargestellt im Arbeitsentwurf des „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes – KHVVG“, beinhaltet mehrere wichtige Schritte zur Verbesserung der stationären Versorgung und zur Sicherung der Krankenhausfinanzierung.
Die bundesländer prüfen den Arbeitsentwurf, der auf den Eckpunkten basiert, auf die sich Bund und Länder im Juli geeinigt haben. Bayern hatte gegen diese Eckpunkte gestimmt, während schleswig-holstein sich enthalten hatte. Das Bundesministerium für Gesundheit hat intensiv an diesem 37-seitigen Entwurf gearbeitet und wird in Zusammenarbeit mit den Ländern weiter daran arbeiten.
Die Änderungen betreffen vor allem das Sozialgesetzbuch V (SGB V) und andere gesetzliche Regelungen im gesundheitswesen. Ein neuer Paragraph 135e im SGB V wird eingeführt, um bundeseinheitliche Qualitätskriterien für Krankenhausbehandlungen festzulegen.